Maßregelvollstreckung-/vollzugsrecht

Maßregelvollstreckung

Wir kümmern uns um Menschen im Maßregelvollzug (Forensik). Dort befinden sich Menschen, die im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) oder im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) eine Straftat begangen haben. Diese Menschen kann man für ihre Taten nicht bestrafen. Das Gericht wird in solchen Fällen in der Regel die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Die Dauer dieser Maßregel ist von Gesetzes wegen (momentan) leider (noch) unbefristet, wird aber in jährlichen Anhörungen seitens der Strafvollstreckungskammer überprüft. Die Teilnahme des Anwalts an diesen Anhörungen erfolgt im Rahmen der Pflichtverteidigerbeiordnung (Maßregelvollstreckung = Das "ob" der Vollstreckung – Muss überhaupt noch vollstreckt werden? Oder noch einfacherer: Muss man noch in der Klinik bleiben oder darf man schon raus?)

rechtsgebiete 1 furtwaenglerMaßregelvollzug

Es gibt dann noch einen weiteren Teilbereich, nämlich den Maßregelvollzug (= Das "wie" der Vollstreckung – Wie darf die Klinik die Maßregel vollstrecken? Oder noch einfacherer: Was muss die Klinik mit mir tun, bzw. was muss ich (noch) tun, damit ich rauskomme?). Mandanten treten im Vollzugsbereich häufig telefonisch an uns heran und berichten uns von ihren (für sie nicht lösbaren) Problemen. Manchmal ist es erforderlich, einen Verlegungsantrag zu stellen, einen Arzt anzurufen, der Klinik einen Brief schicken, oder sich Informationen zu Medikamenten, Therapien, etc. einzuholen. All dies hat den Zweck, dass der Mandant irgendwann in der Lage ist, sich "selbst zu helfen" und die Therapie gelingt. Oft ist es nötig, dem Mandanten mit einfachen Worten immer wieder das zu erklären, was ihm die Klinik auch schon zuvor (mehrfach) erklärt hat. Manchmal ist es aber auch nötig, gegenüber der Klinik auf den Rechten des Patienten zu bestehen und diese um Abhilfe zu ersuchen. Dieser Bereich ist nicht von den Pflichtverteidigergebühren gedeckt. Er muss zusätzlich vergütet werden.

Individuelle Vereinbarungen - auch zu (sehr geringen) Monatsraten - können hier getroffen werden, da auch nicht alle Fälle gleich aufwendig sind. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert ein unterschiedlich arbeitsintensives Herangehen. Bitte sprechen Sie uns einfach an!

 


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